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Berufsunfähigkeitsversicherung

Berufsunfähigkeitszusatzversicherung (BU)

Mit dem Inkrafttreten der Gesetzesänderungen der Rentenreform zum 01. Januar 2001 brachte dies einschneidende Veränderungen mit sich. Die Versorgung bei Berufsunfähigkeit (BU) ist letztlich ersatzlos entfallen!

  • Kein gesetzlicher BU-Schutz mehr für alle ab Geburtsdatum 02.01.1961
  • Kürzung des BU-Schutzes für alle Jahrgänge bis 01.01.1961

Wer aus Gesundheitsgründen nicht mehr seinen Beruf ausüben kann, bekommt von der gesetzlichen Rentenversicherung bestenfalls nur noch eine strenger gefasste Erwerbsminderungsrente. Die Erwerbsminderungsrente ist grundsätzlich befristet und wird regelmäßig überprüft und muss gegebenenfalls neu Beantrag werden. Ferner behält sich der Staat die „Verweisbarkeit“ vor, d.h. je nach Gesundheitszustand kann der Staat auf jede beliebige Tätigkeit verweisen.

Für Alle, die vor dem  02. Januar 1961 geboren sind, also für die heute über 47jährigen gilt, dass die ursprüngliche BU-Rente von 2/3 der Vollrente auf 50% reduziert wurde und als sog. Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung gezahlt wird.

Erwerbsminderungsrente wird nur noch ab dem 7. Monat bezahlt.
Man bekommt demnach keine rückwirkende Zahlung ab Feststellung der Erwerbsunfähigkeit. Das bedeutet, der Erkrankte muss sich auf Lohnersatzleistungen verlassen oder muss von Rücklagen leben, bis die Rente zur Auszahlung kommt.

Die häufigsten Ursachen für Berufsunfähigkeit

Ob man bei schwerer gesundheitlicher Belastung die gekürzte gesetzliche Erwerbsunfähigkeitsrente überhaupt bekommt, hängt auch davon ab, wie viele Stunden man nach Einschätzung des Versicherungsträgers täglich noch arbeiten kann. Ist man in der Lage zwischen 3-6 Stunden pro Tag zu arbeiten, gibt es bestenfalls eine Teilerwerbsminderungsrente. Auch hier gilt: Es werden sämtliche  denkbaren Berufsbilder in betracht gezogen! Es kommt nicht an, welchen Beruf der Versicherte gelernt und ausgeübt hat: Solange man noch in der Lage wäre >3 Stunden täglich arbeiten, gibt es gar keine Rente, egal ob man aussichten auf eine neue/ andere Arbeit hat. Es zählt einzig und allein der Gesundheitszustand. Gesundheitsprüfungen werden regelmäßig von angestellten Ärzten vorgenommen, aber auch von Externen. Langwierige Rechtsstreite und der Gang vor das Sozialgericht sind häufig der Fall, insbesondere bei Krankheitsbildern, die nicht klar ersichtlich sind, wie z.B. psychische Erkrankungen.

Gleichbehandlung: Egal, ob Konzernlenker oder ungelernter Arbeiter. Auch freiwillig gesetzlich rentenversicherte Selbstständige, die ihren Beruf nicht mehr ausüben können, aber theoretisch noch auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt einsetzbar wären, haben nach den neuen Regeln Anspruch auf gesetzliche Erwerbsminderungsrente.

Das bedeutet, dass sich privat absichern müssen. Großer Handlungsbedarf besteht vor allem für Berufseinsteiger sowie für Selbstständige und Freiberufler.

Deutliche Zahlen: 66 % der Fliesenleger werden vor Erreichen der Altersrente berufs- oder erwerbsunfähig, aber nur knapp zehn Prozent der Ärzte und Apotheker. Für diese körperlich weniger anstrengenden Berufe lohnt sich eine BU also nur bedingt.

Quelle: map-Report Nr. 480

Wer finanzielle Sicherheit im Ernstfall will, sollte deshalb nicht auf eine private Absicherung für den all vorzeitiger Berufsunfähigkeit verzichten. Unbedingt beachten: Der Vertrag sollte keine „abstrakte Verrweisklausel“ enthalten. Andernfalls kann der Versicherer – ähnlich wie die Vorgaben der  gesetzlichen Rentenversicherung – die Rente verweigern, wenn man theoretisch noch in irgendeiner Hilfstätigkeit einsetzbar wäre. Vor dem Abschluss die die finanziellen Mindestbedürfnisse klären und mit einem entsprechenden Anspruch auf Private BU-Rente absichern. Faustregel: Sofern keine außergewöhnlichen Zahlungspflichten beispielsweise aus Unterhaltsforderungen oder Krediten bestehen, sind mit einer Monatsrente von 75 Prozent des Nettoeinkommens in der Regel die wichtigsten Ausgaben gedeckt.

Weitere Informationen erhalten Sie in einem persönlichen Gespräch mit uns.

Risikofaktor Beruf?

Einen Urlaub planen, die Raten für die Eigentumswohnung zahlen, den Lebensstandard halten. Möglich ist das nur mit einem regelmäßigen Einkommen. Fällt das plötzlich weg, weil Sie Ihren Beruf nicht mehr ausüben können, verändert sich das ganze Leben.

Rückenleiden häufige Ursache

Das Risiko einer Berufsunfähigkeit ist hoch: Laut des Verbandes Deutscher Rentenversicherungsträger wird jeder vierte Arbeitnehmer frühzeitig berufs- oder erwerbsunfähig. Dabei trifft es längst nicht nur Menschen, die Tätigkeiten mit hohem Unfallrisiko ausüben wie etwa Dachdecker oder Bergarbeiter. Vor allem, wer viel am Schreibtisch sitzt, muss seinen Beruf in vielen Fällen früher als geplant aufgeben. Häufigste Ursachen dafür sind Rückenleiden und Herz- und Kreis-lauferkrankungen. Auch psychische Krankheiten sind zunehmend Auslöser für eine Berufsunfähigkeit.

Finanzielle Rücklagen reichen nicht

Die finanziellen Einbußen bei einer Berufsunfähigkeit lassen sich kaum auffangen. Selbst wenn Sie Rücklagen haben: Oft sind die schon nach wenigen Monaten aufgebraucht. Denn wer berufsunfähig ist, muss nicht nur alltägliche Dinge wie Lebensmittel oder Miete bezahlen. Durch medizinische Versorgung und Betreuung entstehen meist zusätzliche Kosten. Besonders dramatisch sind die Folgen einer Berufsunfähigkeit, wenn Sie eine Familie haben und bisher Alleinverdiener waren. Auch Selbstständige trifft eine Berufsunfähigkeit schwer: Sie haben häufig noch nicht einmal Anspruch auf die gesetzliche Rente.